Allgemeine Geschäftsbedingungen
(AGB) von Andrea Ott
§1 Leistungsgegenstand/Training
1. Andrea Ott verpflichtet sich, den Klienten im Rahmen der vereinbarten Trainings- und Gesundheitsbetreuung individuell zu beraten und zu betreuen.
2. Ist keine andere Vereinbarung getroffen, kann die Trainings- und Gesundheitsbetreuung nur durch den Klienten persönlich in Anspruch genommen werden.
3. Die vereinbarte Trainings- und Betreuungsleistung versteht sich als zeitbestimmte, dienstvertragliche Verpflichtung entsprechend § 611 BGB.
4. Die Dauer einer Trainingseinheit beträgt, wenn nicht anders vereinbart, 60 oder 90 Minuten. Art, Umfang und Ort werden mit dem Klienten abgesprochen. Mögliche Trainingsinhalte und -ziele werden vorab in einem Beratungsgespräch mit dem Klienten abgestimmt und in regelmäßigen Abständen nachbesprochen.
5. Vereinbarungen gemäß §1 Abs.4 werden schriftlich festgehalten. Änderungen sind jederzeit möglich und bedürfen der Schriftform. Der Grund für Änderungen kann dabei von beiden Seiten gegeben sein.
6. Der Durchführungsort der Leistungen von Andrea Ott ist Berlin. Andere Orte sind nach Absprache möglich.
7. Die für das Training notwendigen Trainingsmittel (Matten, Hanteln o.a. Kleingeräte) werden von Andrea Ott gestellt.
8. Andrea Ott steht ihren Klienten außerhalb der Trainingseinheiten Mo.-Sa. von 6.00 und 22.00 im Rahmen der vereinbarten Trainings- und Gesundheitsbetreuung per Telefon, Fax und/oder E-Mail zur Verfügung. Hieraus ergibt sich kein Anspruch auf ständige Erreichbarkeit von Andrea Ott.
§ 2 Sonstige Leistungen
1. Zusätzliche Leistungen von Andrea Ott im Rahmen des Personal Trainings wie Ernährungsberatung, Wellnessmassage, Seminare, Sportartikelberatung oder Kinderbetreuung können nach Absprache in Anspruch genommen werden.
2. Des weiteren kann zu jeder Zeit eine Körperfett- und Blutdruckmessung sowie ein Fitness-Test durchgeführt werden.
3. Nach Absprache kann Andrea Ott für den Klienten den Erwerb von Sportartikeln bzw. Trainingsgeräten übernehmen.
§ 3 Kosten
1. Das Erstgespräch zwischen Klient und Andrea Ott ist kostenfrei und unverbindlich.
2. Die Kosten für eine Trainingseinheit (Personal Training) betragen 120,00 EURO (60 min) bzw. 160,00 € (90 min). Sonderpreise und Rabattierung laut entsprechendem Angebot.
3. Alle Preise verstehen sich inkl. 19% Mwst.
§ 4 Sonstige Kosten
1. Sonstige Kosten gemäß § 2 Abs. 1 lt. entsprechendem Angebot bzw. gesonderter Honorarvereinbarung. Für Körperfett- und Blutdruckmessung bzw. Fitness-Test entstehen keine zusätzlichen Kosten.
2. Die Kosten für einen Arzt, Physiotherapeuten o.ä., die zur ganzheitlichen Gesundheitsbetreuung konsultiert werden, übernimmt der Klient in Höhe der Abrechnungsmodalitäten des jeweiligen Dienstleisters.
3. Entstehen aufgrund der gewünschten Sportarten und/oder Trainingsinhalte des Klienten weitere Kosten (Eintrittsgelder, Monatsbeiträge, Platzmieten und/oder Leihgebühren) so sind diese vom Klienten zu tragen.
4. Kauft Andrea Ott im Auftrag des Klienten Produkte (Sportartikel etc.) ein, so bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung durch den Auftraggeber, Eigentum von Andrea Ott.
§ 5 Zahlungsbedingungen
1. Zahlungsweise entweder in bar oder als Überweisung auf das Konto von Andrea Ott. Wenn nicht anders vereinbart, wird vor Beginn des Trainings bezahlt.
2. Bei Erwerb einer 10-er gilt der individuell vereinbarte Gültigkeitszeitraum.
3. Solange mögliche Rechnungen vom Klienten noch nicht beglichen sind, besteht kein Anspruch auf weitere Trainingseinheiten.
§ 6 Haftung
1. Es besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung von Andrea Ott, um etwaigen gesetzlichen Haftungsansprüchen des Klienten zu genügen.
2. Andrea Ott haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Jegliche weitere Haftung ist ausgeschlossen. Andrea Ott haftet nicht über die Erbringung ihrer geschuldeten Leistung hinaus für eine etwaige Nichterreichung des vom Klienten mit der Eingehung des Vertrages verfolgten Zweckes.
3. Nimmt der Klient Leistungen von Kooperationspartnern oder anderen von Andrea Ott vermittelten Firmen in Anspruch, tut er dies auf eigene Verantwortung. Andrea Ott übernimmt keine Gewährleistung für Waren und Leistungen, die der Klient von diesen erhalten hat. Gleiches gilt auch für Produkte, die Andrea Ott im Auftrag des Klienten für diesen käuflich erworben hat. Rechtliche Ansprüche sind immer an die jeweilige Firme zu richten.
4. Der Klient hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen des Personal Trainings auftreten können, zu versichern. Gleiches gilt für den direkten Weg von und zum Trainingsort.
5. Für alle Links, die von www.erfolgreichtrainieren.de auf andere Seiten zielen, betont Andrea Ott ausdrücklich, dass sie keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der verlinkten Seiten hat. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließliche deren Betreiber verantwortlich.
6. Der Klient haftet für vorsätzliche und grob fahrlässige Beschädigung oder Zerstörung des ihm anvertrauten Trainingsmaterials.
§ 7 Verhinderung und Ausfall
1. Bei Verhinderung hat der Klient schnellstmöglich, spätestens aber 24 Stunden vor Trainingsbeginn abzusagen. Andernfalls wird das vereinbarte Honorar für die gebuchte Trainingseinheit in voller Höhe berechnet.
2. Kann der Klient aufgrund einer schwerwiegenden Erkrankung oder eines Umzuges in eine andere Stadt die bereits gezahlten Trainingseinheiten unter aller Voraussicht nach nicht in absehbarer Zeit nutzen, wird eine Vereinbarung in beiderseitigem Interesse getroffen.
3. Sollte die Durchführung einer Trainingseinheit aufgrund unvorhersehbarer Umstände bzw. höherer Gewalt nicht möglich sein bzw. nicht an dem ursprünglich vereinbarten Ort, findet die Trainingseinheit gegebenenfalls an einem anderen Ort statt oder wird auf einen neuen Termin verschoben. Die Entscheidung über die Durchführung wird grundsätzlich einvernehmlich mit dem Klienten getroffen.
4. Bei einer kurzfristigen Terminabsage von Andrea Ott werden bereits gezahlte Trainingseinheiten gutgeschrieben oder auf Wunsch erstattet.
§ 8 Datenschutz und Schweigepflicht
1. Die personenbezogenen Daten werden von Andrea Ott gespeichert und ausschließlich zur Erfüllung des vorgenannten Leistungsgegenstandes verwendet.
2. Die gespeicherten Daten werden 10 Jahre nach der letzten gebuchten Trainingseinheit gelöscht. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
3. Der Klient verpflichtet sich, über etwaige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von Andrea Ott Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.
4. Andrea Ott hat über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Trainings- und Betreuungsmaßnahmen bekannt gewordenen Informationen des Klienten Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.
§ 9 Sonstige Vereinbarungen
1. Beide Parteien erkennen Absprachen und Vereinbarungen zur Buchung von Trainingseinheiten als verbindlich an, sofern diese beiderseitig bestätigt wurden. Dies gilt für alle verwendeten Kommunikationsmittel wie Telefon, Fax oder E-Mail.
2. Beide Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und werden sich keinesfalls negativ über die Person bzw. Produkte oder Dienstleistungen des anderen äußern oder dessen Ruf und Prestige beeinträchtigen.
3. Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nicht anders bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
4. Sollte eine der vorgehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahe kommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.
5. Als Gerichtsstand wird Berlin vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.